25.8.2026 – Das vorliegende Urteil ist grundsätzlich zu begrüßen, auch ohne die Hintergründe für den Abschluß und die individuellen Verhältnisse zu kennen.
„Früher” – noch vor der Abschaffung von Erbschafts- und Schenkungssteuer – waren Einmalerläge ein besonders interessantes Anlageprodukt und ideal zur gezielten Weitergabe von Vermögenswerten. Auch heutzutage gibt es einen Markt dafür, der allerdings durch die hohe Versicherungssteuer und die Ausgestaltung der Rententarife deutlich eingeschränkt ist.
Meiner Überzeugung nach braucht es dringend neue innovative Angebote. Bei allem Wunsch nach flexiblen Veranlagungen, hohen Gewinnchancen und der Möglichkeit zu individuellen Entscheidungen – was ist denn die Realität?
Man nehme die Fondspolizzen als Beispiel. In Werbung, Beratung und Verkauf spielen freie Fondswahl, kostenloses Switchen etc. eine große Rolle. Tatsächlich werden dann doch zumeist vorgefertigte Baskets gewählt und geswitcht wird auch nicht. Gerade ältere Semester wollen sich nicht täglich mit den Kapriolen des Kapitalmarktes beschäftigen, sondern suchen eine absolut sichere Veranlagung oder (und) berechenbare regelmäßige Rückflüsse. Zusätzlich wird das durch die weiterhin steigende Lebenserwartung „begünstigt“.
Als „Old school“-Kunde besuche ich noch meine Bank. Da stehen reihenweise ältere Semester beim Schalter, die nicht nur Hilfe für ihre Kontoauszüge oder Überweisungen suchen, sondern am Schalter auch „Beratungen“ zu ihren (teils enormen) Veranlagungen erhalten. Es kostet immer einige Mühe, mich nicht ins Gespräch einzumengen.
Es ist schlicht eine Illusion, zu glauben, daß die Generation 70 plus ganz verrückt nach spekulativen Produkten oder Online-Veranlagungen ist. Solide Versicherungsprodukte mit einer mäßigen – natürlich positiven – Rendite wären ein Gebot der Stunde.
Rudolf Mittendorfer
rudolfmittendorfer@ruhestandsplanung.jetzt
zum Artikel: „Einmalerlag-Lebensversicherung für 80-Jährigen sittenwidrig?”.
Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.
Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu! Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.at.
Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.at.


