25.10.2008 – Gerade heraus und mit aller Klarheit: Nein zum Nebengewerbe. Schaffung von Überleitungsregeln, wie es bei der Einführung der Versicherungsvermittlungsrichtlinie 2005 der Fall war, in Verbindung mit Berufsprüfungen für das Vollgewerbe für aufrechte Nebengewerbe-Berechtigungen. Wer davon keinen Gebrauch macht, verliert die Berechtigung.
Ein „Nebenher in einem Wissensberuf“ ist ein Widerspruch in sich selbst. Gerade jenen, die des Ertrags wegen nebenher beraten, muss das offenbar wiederholt gesagt werden. Hard selling und bloße Vermittlung, wie es irreführend genannt wird, schaden dem Kunden, insgesamt der Volkswirtschaft und damit uns allen.
Paradox ist die Aussage des Wirtschaftsministeriums im aktuellen Entwurf der beruflichen Zugangs-Verordnung wonach „eine besondere Differenzierung der fachlich einschlägigen Versicherungsvermittlungstätigkeiten, etwa nach den Formen Makler oder Agent, nicht erforderlich erscheint und im Hinblick auf die Prüfung der Voraussetzungen auch verwaltungstechnisch aufwändig wäre.“ Eine Nonchalance, die sprachlos macht.
Warum will das Ministerium uns allen schaden? Um die bestmögliche Ausbildung kümmern sich die Fachverbände der Versicherungsmakler und Finanzdienstleister selbst sehr professionell. Höchste Ausbildungsqualität ist gerade für einen Wissensberuf oberste Maxime, insbesondere für Versicherungsmakler und Vermögensberater. Das sollte auch die aktive Unterstützung durch die Aufsichtsbehörde erfahren. Allen Aufweichungsambitionen ist mit aller Klarheit Einhalt zu gebieten.
Mag. Walter Michael Fink, Versicherungsmakler und Vermögensberater
zum Artikel: „Überraschung bei Finanzdienstleistern”.
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