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Nachvollziehbares Urteil

12.8.2008 –

Die Urteile sind nachvollziehbar und scheinen auch gerecht. Ein Schaden soll den Geschädigten so stellen, wie er vor dem Vorfall gestanden hat, außerdem soll er so handeln, als gäbe es keine Versicherung.

Man kann in diesem Fall dem Geschädigten nur gratulieren, der Unfall hat ihm eine Verbesserung einer Lebenssituation gebracht, etwas das doch eher selten ist.

Ing. Gerald H. Winterhalder

office@alcor.at

zum Artikel: „Unfallopfer muss Folgen möglichst gering halten”.

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