14.5.2018 – Hat es sich beim berichteten Fall des „Trickdiebstahls” in Verbindung mit einer Haushaltsversicherung tatsächlich um einen Versicherungsmakler gehandelt? Haben der Rechtsanwalt und der Versicherungsmakler im Interesse der Geschädigten kooperiert? Hat das Gericht keine Kenntnis des Nachteilsanspruches?
Ein gewerblich befugter, staatlich geprüfter Versicherungsmakler kennt die ganz allgemein bekannte, absichtlich von Versicherern praktizierte, mangelnde Begriffstreue, die den Nachteilsanspruch für den Versicherungsnehmer auslösen kann.
Das gilt unisono für den Rechtsanwalt und das Gericht. Wie hoch waren die Gerichtskosten für die Geschädigte für den verlorenen Prozess? Wer haftet für die offensichtlichen Beratungsfehler? Warum wurde kein Versicherungstreuhänder beauftragt? Der Fall zeigt, dass unser Rechtsstaat viel Luft nach oben hat.
Walter Michael Fink
zum Artikel: „Unterschiedliche Definitionen von Einbruchsdiebstahl”.
Reinhard Jesenitschnig - Viele Fragen. mehr ...
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