Nachteilsanspruch mit viel Luft nach oben

14.5.2018 – Hat es sich beim berichteten Fall des „Trickdiebstahls” in Verbindung mit einer Haushaltsversicherung tatsächlich um einen Versicherungsmakler gehandelt? Haben der Rechtsanwalt und der Versicherungsmakler im Interesse der Geschädigten kooperiert? Hat das Gericht keine Kenntnis des Nachteilsanspruches?

WERBUNG

Ein gewerblich befugter, staatlich geprüfter Versicherungsmakler kennt die ganz allgemein bekannte, absichtlich von Versicherern praktizierte, mangelnde Begriffstreue, die den Nachteilsanspruch für den Versicherungsnehmer auslösen kann.

Das gilt unisono für den Rechtsanwalt und das Gericht. Wie hoch waren die Gerichtskosten für die Geschädigte für den verlorenen Prozess? Wer haftet für die offensichtlichen Beratungsfehler? Warum wurde kein Versicherungstreuhänder beauftragt? Der Fall zeigt, dass unser Rechtsstaat viel Luft nach oben hat.

Walter Michael Fink

office@RMF.at

zum Artikel: „Unterschiedliche Definitionen von Einbruchsdiebstahl”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

Reinhard Jesenitschnig - Viele Fragen. mehr ...

Ihr Wissen und Ihre Meinung sind gefragt

Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.

Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu! Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.at.

Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.at.

weitere Leserbriefe
14.5.2018 – Helmut Mojescick zum Artikel „Unterschiedliche Definitionen von Einbruchsdiebstahl” mehr ...
 
15.5.2018 – Elisabeth Schörg zum Artikel „Unterschiedliche Definitionen von Einbruchsdiebstahl” mehr ...