Nachschusspflicht

25.1.2011 – Eine sehr interessante Entscheidung des OGH, da die Nachschussverpflichtung einen bereits ausgeschiedenen Mitarbeiter betrifft, der nicht der Betreibsvereinbarung unterliegt. Diese Betriebsvereinbarung sollte sehr rasch von der AUA, sofern sie noch aufrecht ist, geändert werden, da dort eine latente Gefahr der Nachschussverpflichtung bei einem Rechnungszins von 6,5 Prozent immer gegeben ist

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Roger Emmett

emmett@emmett.at

zum Artikel: „Betriebspension wird aufgestockt”.

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