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Nach Kündigung schlechte Karten für neuen Rechtsschutz

22.12.2018 – Wer die Frage mit „Ja” beantwortet, hat nur mehr geringste Chancen, überhaupt einen Versicherungsvertrag in der betroffenen Sparte zu bekommen. Das ist die gängige Praxis der österreichischen Versicherungsunternehmen. Gesprächsbereitschaft über allfällige Prämienzuschläge oder vorübergehende Leistungseinschränkungen gibt es, wenn überhaupt, nur in seltenen Ausnahmefällen.

In der Haushaltsversicherung genügen drei Kleinstschäden, um zu einer für den Versicherungsnehmer endgültigen Kündigung zu führen. Es ist reichlich unverständlich, daß es hier nicht mehr Flexibilität gibt, etwa einen Sondertarif mit erhöhter Prämie und vom Versicherungsunternehmen jährlich kündbar.

Auch ist nicht hinnehmbar, daß Versicherungsnehmer nur deshalb, weil bei ihnen „Risiken des täglichen Lebens” in einem kurzen Zeitraum gehäuft aufgetreten sind (versichertes Risiko = Zufalls(!)ereignis mit Schadenfolge), künftig vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein sollen (das sollte nur bei chronischen Schadensproduzenten möglich sein) und gegenüber jenen, bei denen dieselben Schäden über einen längeren Zeitraum verteilt auftreten, diskriminiert werden dürfen.

Und wieder frage ich mich: Wo bleibt denn hier die ach so innovative Versicherungsbranche mit tatsächlichen Innovationen? Und wo bleiben AK und VKI zum Wohle jener, die von ihnen vertreten werden?

Christoph Ledel

bureau@ledel.biz

zum Artikel: „OGH: Versicherungsvertrag aufgelöst – Leistung zurück?”.

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