Müßiger Streit

13.5.2015 – Eigentlich ein Streit, der völlig müßig ist. Wenn jemand wie ein Makler vermitteln und betreuen will, steht es ihm ja frei, die entsprechende Berufsbefähigung nachzuweisen und eine Maklertätigkeit – allerdings mit eineigen Änderungen der sozialen Sicherheit – anzumelden.

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Will oder schafft er/sie das nicht, bleibt eben nur der Weg, wie ein Berufssportler mit den Aufklebern seiner Sponsoren herumzulaufen. Ob das nicht später (oder auch früher) Interessenskonflikte mit den einzelnen Gesellschaften gibt, wird sich zeigen, wahrscheinlich bald ...

Gerald Winterhalder

office@alcor.at

zum Artikel: „Was Agenten dürfen: Neue Gerichtsentscheidung liegt vor”.

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