17.3.2016 – Zur aufgeworfenen Frage: Müssen wir den Kunden zur „neuen“ Causa Rücktrittsrecht beraten? Ja; wenn das aber über die grundsätzliche Information hinausgeht, würde ich diese qualifizierte Beratung als „honorarpflichtige“ Beratung dem Kunden anbieten. Zu beachten ist, dass für diesen speziellen Fall der Auftrag dazu fixiert ist; vorher, schriftlich. (siehe Maklergesetz und Gewerbeordnung).
Kurt Dolezal
zum Leserbrief: „Mehr als nur das Kind mit dem Bade ausgeschüttet”.
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