Mühsame und leidige Geschichte

14.3.2012 – Eine mühsame und leidige Geschichte. Ich hätte dem Kollegen bereits im Vorfeld berichten können, dass hier, egal, was er unternimmt, das BMF es als Einnahmen in voller Höhe besteuert.

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Der Makler verkauft seinen Kundenstock, der angestellte Außendienst bekommt es als Abfertigung und nur der Versicherungsagent darf in voller Höhe dafür Abgaben leisten. Es lebe die Gleichbehandlung! Vom Ablauf her und der Bezeichnung ist es für Angestellte und Agent gleich, nur beim Bezahlen der Abgaben wird dann plötzlich unterschieden.

Dass die Generalagenturen oft mit Verträgen an die Versicherer gebunden sind, wo dann vielleicht noch 60 bis 70 Prozent der Punkte zur Scheinselbstständigkeit erfüllt sind, ist dann plötzlich für niemanden von Interesse.

Warum die großen Versicherungskonzerne nicht die Verträge endlich so gestalten, dass zum Beispiel bei Pensionsantritt ihrer Agenten nicht mehr als 50 Prozent der erarbeiteten Ablöse (Abfertigung; Stockablöse etc.) in die diversen Abgaben fließen (weil für die Versicherer ändert sich absolut nichts, denn sie lassen ja die Ablöse den nächsten Agenten rückzahlen), verstehe ich bis heute nicht.

Möglicherweise ist das dann das Motto: „Vorher brav ‚gerurchelt‘, meine Vorgaben erfüllt und danach, aus den Augen aus dem Sinn“. Das nennt sich dann Exklusivvertrieb! Zum Glück gibt es ja nicht viele Handelsvertreter und es ist nur eine kleine Sparte, welche da betroffen ist. ironie / off

Raimund Andexlinger

soul6@tmo.at

zum Artikel: „UFS: Kein Steuerprivileg auf „verkauften Kundenstock“”.

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