Mittelmaß kann nicht Maßstab sein

13.4.2018 – Bildungsnotstand? Den Ausführungen von Gerhard Veits, dem wohl erfahrendsten „Weiterbilder” der österreichischen Versicherungsbranche, ist uneingeschränkt beizupflichten.

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Die Frage der quantitativen Abarbeitung der nötigen Fortbildungsstunden ist zweifellos eine offene Flanke – zum Glück räumt uns ja der Gesetzgeber lange Vorlaufzeiten ein und wir wissen viele Monate vor dem Inkrafttreten der IDD „was kommt” :-))

Aus Maklersicht ist jedoch unbedingt auf die qualitative Überwachung der Weiterbildungsstandards zu achten. Reine Produktschulungen wird Brüssel ja nicht gemeint haben?

Aus Maklersicht kann der mediokre Output des allgemeinen Bildungssystems wohl nicht der Maßstab sein - Maklergesetz, Judikaturen und neue IDD-Regeln setzen eindeutig höhere Standards voraus. Das ist wohl auch die Chance – trotz und mit Digitalisierung.

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@verag.at

zum Artikel: „IDD-Bildungspflicht: Es gibt noch eine Menge Hürden”.

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