Mit Spezialisten kooperieren

22.3.2010 – Der Artikel erklärt die Ermöglichung einer GmbH-Gründung für Ärzte mit dem Argument zu einem Problem, dass daraus einerseits eine Reduktion der Haftungssumme auf das GmbH-Stammkapital einträte und andererseits der Arzt-Gesellschafter als Haftungsadressat allein bliebe. Beides suggeriert einen Kausalzusammenhang zu der vorgeschlagenen Gesetzesänderung, der jedoch nicht gegeben ist. Dass Gründungskapital und Haftpflichtsumme zweierlei sind, wird jeder Unternehmer aus Branchen wissen, in denen schon bisher Kapitalgesellschaften begründet werden können (zB Versicherungsmakler, wie etwa das im Artikel zitierte Unternehmen).

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In Wahrheit sind weder Patient noch Arzt haftungsmäßig zwangsläufig schlechter gestellt. Lediglich die erforderliche Fachkenntnis des betreuenden Versicherungsmaklers muss noch tiefer gehen, um eine angemessene Haftpflichtdeckung zu finden, die sowohl die Gesellschaft als auch den Arzt – als Gesellschafter/Geschäftsführer und als Behandler – ausreichend schützt. Das ist aufwendig und anspruchsvoll, weil die "Ärzte-GmbH" von jenen Gesellschaften unterschieden werden muss, die Krankenanstalten betreiben.

Aus diesem Grund ist Maklerkollegen, denen der Umgang mit diesen Risken nicht vertraut ist, von Fall zu Fall die Kooperation mit einem spezialisierten Kollegen zu empfehlen, um für den Kunden die bestmögliche Versicherungslösung herzustellen und gleichzeitig eigene Haftungsgefahren zu vermeiden. Die österreichweit tätige ARGE MedConsult praktiziert eine solche Zusammenarbeit laufend.

Mag Marcel Mittendorfer

m.mittendorfer@verag.at

zum Artikel: „Haftungsprobleme bei Ärzte GmbH”.

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