Mit Hilfe der Datenerfassung durchgreifen

5.8.2014 – Hier hat Gen.-Dir. Griesmayr unbedingt recht, wenn auch die Erkenntnis alles andere als neu ist. Leider!

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Hier auf den good will gestresster Businesmen und gelangweilter Lockenköpfchen (und vice versa) zu bauen, ist Mumpitz und wird nie umfassend funktionieren. Da hilft nur die harte, deutliche Konsequenz – und die ist ja heute dank Datenerfassung kein Hexenwerk mehr:

Stellt sich bei einem Unfall mit Verletzten – und schlimmer – heraus, dass zum Crash-Zeitpunkt ein derartiges Gerät im Kfz vom Lenker benutzt wurde, ist ein deutliches und kostenträchtiges Mitverschulden anzunehmen.

Wenn das die Justiz beinhart durchzieht, natürlich in Verbindung auch mit angemessenen Strafen beim Erwischtwerden ohne Unfall, könnte die Gefahr, die von diesem Missbrauch ausgeht, sehr deutlich gesenkt werden.

Gerald Winterhalder

office@alcor.at

zum Artikel: „VAV-Griesmayr: Handy am Lenkrad „grob fahrlässig“”.

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