25.11.2008 – Rechtstheoretiker haben es einfach mit der Schneeräumung. Die Praxis in tausenden Dörfern und Siedlungen sieht seit Jahrzehnten anders aus. Dort, wo kein Gehsteig ist, weil die Gassen zu schmal sind, dennoch Autos gerade auf diesen „Gehflächen“ parken und Fußgänger damit auf die Straßenmitte zwingen. Sollten etwa Autos in einem Meter Abstand parken, dann behindern sie Garageneinfahrten oder sogar die Feuerwehrdurchfahrt. Wo keine Autos parken, schüttet der Gemeinde-Schneepflug die vom Schnee befreiten Gehflächen zu, auch zwischen 6 und 22 Uhr.
Wohin mit dem Schnee auf beidseitig je nur einen Meter breiten Streifen? Auf die Fahrbahn zurück wie in Chaplin′s „Goldrausch′“ oder durch das Maschengitter samt Salz und Kies in den eigenen Garten verfrachten? Wo geht man, wenn nur teilweise gekehrt, teilweise verparkt ist? Wer haftet, wenn man dort nicht gehen kann, wo man gehen sollte und stürzt?
Nützt ein generelles Parkverbot? Nein, weil Schnee selten entfernt, sondern nur zur Seite geschoben wird. Ein lebensfremder Gesetzgeber und manche Versicherungsvorstände mit Alibi-Wortmeldlungen lassen die Menschen mit Ihren Sorgen allein.
Die Lösung liegt in einem kooperativen Miteinander. Langsam und rücksichtsvoll fahrende Autos, aufmerksame Fußgänger gemeinsam auf einer Fahrbahn in engen Siedlungen. Im Sommer, ohne Schnee geht’s doch auch. Normieren wir pragmatisch die gemeinsame Verantwortung in engen Siedlungsgebieten, unabhängig von der Jahreszeit.
Mag. Walter Michael Fink, Versicherungsmakler und Vermögensberater
zum Artikel: „Privathaftpflicht reicht nicht aus”.
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