Menschenrecht vor Versicherungsrecht

21.10.2010 – Beim Lesen des Artikels sind mir ein paar unfreundliche Worte über die Lippen gegangen, was sonst gar nicht meine Art ist. Vor dem Grundrechte für Versicherungen auf Vertragsfreiheit steht immer noch das Menschenrecht auf Schutz der Privatsphäre, so etwa festgehalten in Art. 8 EMRK. Das ist seit 1959 österreichisches Verfassungsrecht und geht allem anderen vor. Und etwas Privateres als das eigene Genom kann ich mir kaum vorstellen – dem renommierten Herrn Professor ins Stammbuch geschrieben! Noch ist es in unserem schönen Österreich nicht so, dass ein Interesse Eener Versicherung Menschenrechte und Verfassungsnormen ausser Kraft setzen kann!

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Christoph Ledel

christoph.ledel@gmx.com

zum Artikel: „Zugriff auf Gen-Analysen für Versicherungen?”.

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