16.3.2016 – Eine problematische Entscheidung: Eine derartige Kleinigkeit kann doch nicht einen jahrelangen, vom Kunden bezahlten Vertrag aushebeln. Aus der Erfahrung zeigt sich, dass derartige Urteile von Keilerorganisationen ausgenutzt werden, um im Zuge der, wie meint Herr Dolezal, „qualifizierten Nachbearbeitung“, Neuverträge zu verkaufen.
Hier wird mehr als nur das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Wollen die Gerichte tatsächlich die Folgen solcher gesamtwirtschaftlich schlechten Entwicklungen begünstigen?
Und vor allem: Fondspolizzen, welche schlecht performten, können mit Rücktritt vom Vertrag und zumal meist äußerst geringen Risikokosten in eine höhere Auszahlung geändert werden.
Und müssen wir Makler nun prüfen, ob der Kunde klagen soll oder seinen Fonds-Vertrag im Minus auszahlen lassen soll? Wer profitiert davon?
Martha Pöchhacker-Praher
zum Artikel: „Leben-Polizzen: Dolezal sieht keine Stornoflut, sondern Chance”.
Kurt Dolezal - Müssen wir den Kunden in dieser Angelegenheit beraten? mehr ...
+Peter Schramm - Leider ist es genau so. mehr ...
Dr. Richard Büttgen - OGH-Entscheidung nicht herunterspielen. mehr ...
Rudolf Mittendorfer - Hehre Motive? mehr ...
Manfred Taudes MTD - Beratungspflicht? Es kommt auf den Einzelfall an. mehr ...
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