Maklergesetz für Versicherungsmakler endlich novellieren

16.8.2010 – Gratulation und Dank an Kurt Dolezal und Thomas Tiefenbrunner wie auch den vielen exzellenten Helfern über viele Jahre bei der Schaffung, Durch- und Umsetzung der neuen Prüfungsordnung für Versicherungsmakler. Ein wichtiger weiterer Qualitätsschritt. Dank aber auch an die Aufsichtsbehörde, die unserer Selbstregulierung endlich zustimmte. Der Versicherungsmakler steht im Spannungsfeld vieler anderer Berufsbilder. Vergleiche mit den beispielhaft genannten anderen Berufen wie Wirtschaftstreuhändern („WT“) oder Rechtsanwälten (RA) sind nicht geeignet. Allein aus der gewerberechtlichen Einbindung, die auch die aktuell bemängelten „Hintertürchen“ ermöglichen, eher erzwingen.

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Der Gesetzgeber ist wie so oft säumig und gefordert, endlich zu erkennen, dass der Versicherungsmakler ein Berufsbild sui generis ist. Das ist eine Spätfolge des unglücklich umgesetzten Maklergesetzes, das 1995 (!) allein aus Anlass der Immobilienbranche durch einen damals unkundigen Berater, nicht jedoch für das Berufsbild Versicherungsmakler verfasst worden war. RA und WT sind untereinander auch nicht vergleichbar. Nur der Anwalt verfügt über einen öffentlichen Tarif. Beide werden direkt vom Kunden mittels Rechnung bezahlt. Beide haben keine laufenden Kleinstbetragsforderungen wie der Versicherungsmakler. Nur der Versicherungsmakler wird über den Umweg der Vesicheurngsunternehmen vom Kunden mittels Courtage bezahlt. Nur der Versicherungsmakler ist der Systemkollision aus Versicherungssteuer und Mehrwertsteuer ausgesetzt. Ein Vorteil ist allerdings auch die hohe Verlässlichkeit des Geldflusses über den Versicherer.

Es ist daher höchst an der Zeit, den Versicherungsmakler im Rahmen des Maklergesetzes transparent und praxiskonform abzubilden und in der Gewebeordnung lediglich einen Verweis auf die Lex specialis zu geben, wie es für Banken im BWG auch besteht. Dann könnte man auch die leidvollen Hintertürchen schließen. Auch da ist das BMWFJ dringend gebeten, den jahrelangen Bemühungen des Berufsstandes endlich Rechnung zu tragen. Dazu bedarf es keines Zuwartens auf eine novellierte EU-IMD 2, die erst in vielen Jahren wirksam würde.

Ein EU-Maklergesetz oder gar ein EU-Versicherungsvertragsrecht ist wahrlich Zukunftsmusik, so dringend das auch auf EU-Ebene letztlich wäre. Der Versicherungsmakler als hoch verantwortlicher Wissensberuf zum Vorteil von Menschen und Betrieben leistet einen bedeutenden Beitrag zum BIP. Das verdient auch zügige zeitgemäße Rahmenbedingungen durch den Gesetzgeber. Packen wir ’s gemeinsam an.

Walter Michael Fink

office@RMF.at

zum Artikel: „Aufwertung für Maklerprüfung”.

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