Makler kann Agenten zuarbeiten

10.8.2010 – Ich teile die Meinung von Herrn Stumpf, dass die Situation nicht befriedigend ist. Allerdings sind fast alle Strukturvertriebe Makler oder Vermögensberater und nicht Agenten. Die Maklerschaft wollte auch das Modell des FDL-Assistenten übernehmen und unbedingt den „Maklerassistenten“ schaffen. Das wurde allerdings von Gesetzesseite abgedreht (Gott sei Dank).

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Dass ein Agent einem Makler zuarbeiten kann und umgekehrt nicht, ist ein Irrtum. Der Makler ist Kundenvertreter und der Agent ist Erfüllungsgehilfe der Versicherung. Wenn also ein Makler bei einem Agenten „abgibt“, gibt er es de facto dem Versicherer. Würde die Versicherung – sprich Agent – umgekehrt das Geschäft einem Makler bringen, so gibt er es dem Kundenvertreter. Das könnte allerdings nicht sein. Näheres im VerVG § 47 und im Maklergesetz bzw. in den Berufsbilderm.

KR Engelbert Löcker, Gremialobmann der Salzburger Versicherungsagenten

e.loecker@loewi.at

zum Artikel: „Die Strukis und ihre Agenten”.

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