Makler ist nicht gleich Makler

24.9.2012 – Kollege Helmut Mojescick hat die Situation sehr treffend beschrieben. Ich habe in einem Gespräch, das ich mit einem Abgeordneten zum Europäischen Parlament im heurigen Sommer geführt habe, erlebt, wie dieser unsere Tätigkeit sieht. Die ist verständlich wenn man folgende Begriffe vergleicht: Autohändler, Immobilienmakler, Versicherungsmakler. Zwei von diesen Begriffen haben eine große Ähnlichkeit. Klar, beim Immobilienmakler und Versicherungsmakler ist das Wort Makler enthalten.

Wie sieht es aber mit der berufsspezifischen Tätigkeit aus? Der Autohändler: Er verkauft Neuwagen und Gebrauchtwagen. Dabei ist es unerheblich, ob die Fahrzeuge in seinem Besitz sind. Er kann auch lediglich als Vermittler auftreten. Der Immobilienmakler: Er verkauft oder vermietet Immobilien, Gebäude als auch Wohnungen, egal ob neu oder gebracht. Ob Eigentumswohnungen oder Mietwohnungen, ob sie in seinem Besitz sind oder ob er sie nur vermittelt, ist egal. Er hat dasselbe Tätigkeitsbild wie der Autohändler.

Der Versicherungsmakler: Er ist selbstständiger, unabhängiger Vermittler, aber auch Berater in Versicherungsangelegenheiten. Manchmal sogar auch Treuhänder. Er vermittelt den Kauf von „Dienstleistungsversprechen“. Das ist eine unsichtbare Ware. Beratung ist sehr wichtig, diese muss auch dokumentiert werden. Das Gesetz sieht auch vor, dass sich der Versicherungsmakler ständig weiterzubilden hat. Schließlich muss er den Markt kennen. Sonst kann er seinem Klienten keine Empfehlung abgeben. Rechtlich gesehen ist er Bundesgenosse seines Kunden. Er hat eine Aufklärungspflicht.

Bedauerlich, dass durch die Geschwindigkeit, mit der diese Novelle durchgepeitscht wird, die Fachleite kaum gehört werden. Denn die Verhandlungsführer im EU-Parlament ordnen die Versicherungsmakler leider den Immobilienmakler zu.

Richard Stumpf

richard@stumpf.co.at

zum Artikel: „„Honorarsystem würde Kosten für Kunden vervielfachen“”.

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