5.9.2008 –
Klarer Fall – aber wie steht es umgekehrt? Die Schilderung des Ablaufes mit der Ausstellung einer vorläufigen Deckung ohne die Annahmerichtlinien zu beachten, stellt für mich keine Neuigkeit dar. Außerdem ist ja bekannt, dass sich Versicherer bei jeder sich bietenden Gelegenheit schadlos halten.
Aber: im umgekehrten Fall, bei Unzulänglichkeiten der Versicherer (und die gibt es jeden Tag zu Hauf) „putzten“ sich die ehrenwerten Gesellschaften möglichst frech und präpotent ab, indem sie auf die Provisionen verweisen. Allein es steht in keiner Courtagevereinbarung, dass der Makler für derart entstandene Schäden (Kosten durch Mehraufwand bis hin zu Deckungsproblemen, verzögerte Provisionen usw.) aufzukommen hätte.
Der Makler ist offensichtliches Freiwild und der Willkür so mancher ausgesetzt. Hier gibt es für Gunter Riedlsperger noch viel zu tun. Wäre interessant, tatsächlich auch zu solchen Angelegenheiten Gerichtsbeschlüsse zu erwirken.
Uns braucht keine Gesellschaft erzählen, wie 2maklerfreundlich“ sie sei, wenn es an Zuverlässigkeit, Exaktheit und Verlässlichkeit bei Allem mangelt, was nicht 0815 ist. Der Makler ist eben einmal kein „Massenproduktverkäufer“ sondern braucht vielfach individuelle Lösungen – und die Versicherer sind dabei, mittels EDV und (billiger) junger Mitarbeiter gerade solche Lösungen möglichst zu erschweren.
Klar, das würde ja Anstrengungen und damit auch Kosten bedeuten. Da fährt man (siehe Wüstenrot) lieber über den Makler drüber. Na, dann!
Bernhard Kaltenegger
b.kaltenegger@cb-kaltenegger.at
zum Artikel: „Versicherung kassiert für Maklerfehler”.
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