Makler-Honorare über Versicherer einheben

31.1.2011 – Ein Honorarsystem für Versicherungsmakler, unabhängig von der Betriebsgröße, ist meiner Ansicht nach machbar. Dazu braucht es aber die Bereitschaft der Versicherungsunternehmen, die wie bisher unsere Provisionen einheben. Was stünde dagegen, wenn die VU „Honorar“ statt Provision (mit der Prämie) einhebt und das Honorar so (ähnlich) wie Provisionen behandelt. Die VU könnte das Service der Honorareinhebung und Umleitung dem Makler in Rechnung stellen. Technisch sollte das kein Problem sein, eine rechtliche Grundlage könnte ich mir gut vorstellen.

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Das Honorarsystem könnte eine Abwandlung der bisherigen Provisionsmodelle sein und an die Anforderungen der Vermittlerrichtlinie, dem Makler-G, der GwO udg. entsprechend angepasst werden. Für die VUs kein großer Unterschied. Der Makler könnte dem VN im Voraus (Offenlegung) mit dem Leistungs- und Prämienangebot in „transparenter Form“ sein Honorar (in Prozent oder Euro), das (so wie bisher die Provision) in der Gesamtprämie inkludiert ist, bekannt geben. Der Makler kann seinen Aufwand kalkulieren, sein Service und Qualifikation in Rechnung stellen, sein Honorar auf betriebswirtschaftlicher Grundlage festlegen.

Oswald Szabo

office@vmszabo.at

zum Artikel: „Provisionen: Verbieten oder offenlegen?”.

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