Logisch wäre etwas anderes

12.9.2013 – Man sollte den Senat des OGH doch einmal vor Ort, zum Beispiel in einer Antonov 14 (Doppeldecker, fliegt von Wiener Neustadt nach Venedig), mit den Tücken der Luftfahrt hautnah vertraut machen. Der Flugschüler kann und darf ja nur unter Aufsicht fliegen, daher muss der Lehrer zeitgerecht eingreifen, nicht erst beider Beseitigung der Trümmer. Wenn er da versagt, muss doch seine Versicherung einspringen – so wäre es logisch. Man darf gespannt sein, ob sich diese Erkenntnis auch in der Kfz-Ausbildung durchsetzt.

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Gerald Winterhalder

office@alcor.at

zum Artikel: „Absturz beim Schulungsflug: OGH entschied über Haftpflichtschutz”.

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