Lösung ohne Lobbyismus

31.10.2014 – Man kann sich dieser Haltung grundsätzlich nur anschließen und ein Mehr an Zusammenarbeit wünschen, ohne dabei die Vorteile jedes einzelnen Durchführungsweges zu untergraben, wie dies teilweise in der Vergangenheit von „teil“-staatlichen Stellen massiv gemacht wurde.

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Deutlich hervorzuheben ist auch der Hinweis, dass eine Lösung fernab von politischem Lobbyismus und strategischen Versuchen der Besserstellung eines einzelnen Durchführungsweges gesucht werden sollte.

Die Forderung nach einem EET-Prinzip kann und muss daher durchgängig für alle bAV-Produkte sowie auch Privatvorsorgen gegeben sein. Dies betrifft neben einkommensteuerlicher Betrachtung auch die Handhabe in Sachen Versicherungssteuer. Gerade hier gibt es für jene, die keinem Betrieb angehören, welcher sich für eine Mitarbeitervorsorge entschieden hat, deutliche Unterschiede im Bereich der Besteuerung nach EStG und VersSt.

Eine weitergehende Entlastung im Bereich kollektiver Modelle, ohne dabei die Individualmodelle der bAV gleichzustellen, wäre wohl dem Lobbyismus zuzuschreiben.

Im Sinne einer harmonisierten und fairen Wettbewerbs-, Anbieterstruktur sollte die Thematik „Schließung Pensionslücke/Anhebung Alterseinkommen = Kaufkraft = Wirtschaftswachstum” im Vordergrund stehen und nicht differenzieren, welchen Weg ein Kunde a) selbst wählt und b) möglicherweise gar nicht betreten kann.

In diesem Sinne wünscht man sich eine offene, ehrliche und zielorientierte Regelung „Vorsorge-NEU, ein Ziel, mehrere Wege”. Ausverhandelte Wettbewerbsvorteile durch politische Naheverhältnisse sind hier hintanzustellen und dem „tatsächlichen Ziel“ unterzuordnen.

Wolfgang Menghin

wolfgang.menghin@nuernberger.at

zum Artikel: „Umleitung: Geld aus der ersten Säule für andere Vorsorgeformen?”.

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