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Liftkarten-Versicherung

21.10.2009 – Aus der Sicht der Wiener Patientenanwaltschaft (WPPA) ist die Initiative zu begrüßen. Gerade die bei ihr vorgebrachten Beschwerden bestätigen, dass leider nicht immer Versicherungsschutz besteht oder man über den Bestand einer Versicherung irrt. Wird etwa der Skiurlaub nicht mit der Kreditkarte bezahlt, besteht auch kein Versicherungsschutz über die Kreditkarte. Auch die Mitversicherung von Angehörigen braucht man ein Upgrade!

In der PatientInnenanwaltschaft kann man leider immer wieder erleben, dass durch Bergungskosten tiefe, manchmal existenzbedrohende Löcher ins Familienbudget gerissen werden und mühsam von der WPPA versucht wird, Kulanzlösungen für die Betroffenen zu erziehlen. Den Schulskikurs zu finanzieren, geht sich für manche Familien gerade aus, die Pfändung des Gehalts wegen der Bergungskosten des verunglückten Kindes führt dann vielleicht zum Verlust der Wohnung und zum sozialen Absturz. So und ähnlich stellen sich die Dinge dann für die PatientInnenanwaltschaft dar. Der "Pisteneuro" ist daher aus unserer Sicht auch eine soziale Maßnahme und zur Nachahmung empfohlen.

Gerhard Neustifter, Pressereferent der WPPA

gerhard.neustifter@wien.gv.at

zum Artikel: „Liftkarte als Versicherung”.

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