Leistung wird bestraft

21.12.2011 – „Die vorzeitige Auflösung des Lebensversicherungsvertrags durch den Versicherungsnehmer soll nicht nur zu dessen Lasten ausfallen.“ Die Dummen sind insbesondere die einzig unabhängigen Versicherungsmakler, die ausschließlich im Auftrag und Interesse der Kunden tätig sind. Sie erbringen eine korrekte Leistung mit hohem Wissens-, Zeit- und Betriebsaufwand plus höchster Haftung und werden dafür mit Einkommensraub bedroht, weil sein Kunde aus dem individuellen Lebensverlauf heraus etwa arbeitslos wurde oder ein geringeres Einkommen bezieht.

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Noch bedenklicher die Vermengung von etwaig berechtigtem Schadenersatz – unzureichender Beratung – und zufälligen Lebensverhältnissen, also „Äpfel & Birnen-Legistik“ gerade im 200. Jahr des Zivilrechts und das durch die Justizministerin!

Unbeachtet bleibt, dass auch im Falle der Vertragsauflösung die Haftung für den Versicherungsmakler droht, weil die Aufklärungs- und Informationspflicht bleibt. Das können sein eine Prämienabsenkung, Verlust einer höheren Mindestverzinsung, Verlust von Risikoabsicherungen. Auch hier ziehen die Bestimmungen des Maklergesetzes. All das, ohne Entgelt!

Allein der Diplomierte Versicherungstreuhänder kann hier mit einer gesicherten vertraglichen Treuhändervereinbarung und dem verpflichtenden Honorartarif vorbauend die Beratungsleistung mit Entgelt absichern.

Für den Versicherungsmakler bietet sich die Lösung im Wege der AGBs an, in dem bereits dort für alle Sparten ein Leistungshonorar für den Auflösungsfall dem Grunde nach vereinbart wird wie auch das genaue Ersatzentgelt anstelle einer Courtage zuvor im Beratungsprotokoll. Sinkt das verbleibende aliquotierte Entgelt darunter, verbleibt der Berater-Anspruch auf den Differenzbetrag, allerdings verteuert durch die Mehrwertsteuer.

Pferdefuß dabei ist die Offenlegung der Courtage bzw. positiv gesehen das transparente Kundenwahlrecht, ob Courtage oder Honorar. Letztlich gibt es weit mehr Sparten mit negativen Deckungsbeiträgen, ohne daß Kunden davon etwas merken oder es wissen wollen, weil die Kosten höher liegen. Auch das kann ein Ergebnis der Schulden-und Finanzkrise sein: Leistung wird transparent!

Walter Michael Fink

office@RMF.at

zum Artikel: „Versicherungsrechts-Novelle im Ministerrat”.

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