17.3.2016 – Leider ist es genau so – es handelt sich um einen kleinen Fehler, den man damals nicht einmal als solchen erkannte, mit einer erst mal nur potenziell großen Wirkung. Und es werden sich wie in Deutschland auch wohl zahlreiche Organisationen finden, die dann auch in Österreich aktiv werden. Bestehende deutsche Dienstleister nicht nur nach Art der Prozessfinanzierer mit Gewinnbeteiligung bis über 40 % sind bereits auch in Großbritannien aktiv und haben die Absicht, ebenso auch in Österreich tätig zu werden.
Die Erfahrung in Deutschland zeigt auch, dass manche Lebensversicherungs-Vermittler die Chance nutzen, für ihre Kunden zu einem besseren Ergebnis zu kommen, um das gewonnene Kapital später neu anzulegen. Verpflichtet sind sie zu einer solchen Beratung aber wohl eher nicht oder nur ausnahmsweise nach ihren konkreten Vereinbarungen mit dem Versicherungsnehmer. Die Erfahrung aus Deutschland zeigt aber auch, dass die Lebensversicherten sich davon nicht leicht überzeugen lassen.
Vermutlich werden am Ende doch nur wenig mehr als ein Prozent der Lebensversicherungen widerrufen. Deutsche „Start up“-Dienstleister mussten schon erkennen, dass dies nicht gerade ein leichtes Geschäft mit schnell zu verdienendem Geld ist, wie sie erst glaubten. So leicht lässt sich auch ein Verlust bei Fonds nicht in einen Gewinn verwandeln. Zumindest der Bundesgerichtshof hat nämlich entschieden, dass der Kunde nach Widerruf den Verlust aus der Fondsanlage selbst tragen muss, falls er nur gering ist.
Die Gerichte werden sich wie in Deutschland sicher nach der Rechtslage richten, unabhängig davon, welche Folgen dies für wen hat. Schließlich wird auch nur jeweils über die Berechtigung zum Widerruf und den herauszugebenden Betrag in jedem Einzelfall geurteilt. Aber sie werden den Anspruch sorgfältig prüfen, insbesondere die Stichhaltigkeit der Darlegungen und Berechnungen der Klägerseite, bzw. einen Vergleich anregen. Bei substantiiertem Bestreiten durch den Versicherer kommt es gegebenenfalls zu umfangreicher Beweisaufnahme, zum Beispiel auch durch gerichtliches Sachverständigengutachten.
Ganz so einfach ist die Durchsetzung von Ansprüchen nach Widerruf also nicht. Und nicht selten gibt es kaum mehr als es bei Kündigung und Rückkauf gegeben hätte – zudem fällt jede steuerliche Begünstigung weg.
Wer am Ende zu den Gewinnern zählt, ist fraglich. Vielleicht gewinnen die Lebensversicherer an den bei Widerruf wegfallenden Garantiezinsverpflichtungen und mancher Start up geht am Ende in die Insolvenz.
Peter Schramm
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