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Leichtere Erkennbarkeit des Versicherungsvermittlers

28.8.2008 – Der Mehrfachagent, wie es ihn in Österreich gibt, ist für den Kunden im täglichen Geschäft nicht von Makler unterscheidbar. Es ist daher für mich unverständlich, dass sich Konsumentenschützer und die für das Gewerbe zuständigen Behörden nicht intensiv um dieses Thema annehmen. Erweckt doch der Mehrfachagent, der gleiche Sparten von mehreren Versicherern anbietet den Eindruck eines "Scheinmaklers". Manchmal ungewollt, sehr oft aber gewollt. Der Agent ist und bleibt weisungsgebundener Erfüllungsgehilfe des Versicherers und kann dadurch nicht die Interessen des Kunden vertreten. Der Makler muss es kraft Gesetz! Ein Mehrfachagent, der eine Versicherungssparte jeweils nur von einem Versicherer anbietet - das alleine nur kann die Lösung sein! Nur damit ist eine leichtere Erkennbarkeit des Versicherungsvermittlers zu erreichen. Auf der Seite der Versicherer: der angestellte Außendienst, die Ein- und Mehrfachagenten, der Banken- und Strukturvertrieb - auf der Seite des Kunden: der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten. Wäre doch einfach und klar zu regeln, wenn man nur wollte.

Herzlichst

Helmuth Pfeffer

PS: Oder will man das gar nicht?

h.pfeffer@riveg.com

zum Artikel: „Mehrfachagenten: Verfassungsgerichtshof wartet noch zu”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

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