Längst überfällig

27.7.2011 – Eine solche „Pflichtversicherung“ ist längst überfällig und sollte mit der Pflicht einer Privathaftpflicht-Versicherung gekoppelt werden! Hier hat bislang der Gesetzgeber zu Lasten mancher geschädigter Person unverantwortlich die Sorge einer fremdverschuldet verunfallten Person schändlich ignoriert, deshalb sollte dies umgehend eingeführt werden zum Schutz im Radfahrerverkehr. Ebenso sieht es mit einer Hunde- oder Pferde-Haftpflichtversicherung aus!

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Alois Reichhart

aloisreichhart@t-online.de

zum Artikel: „Pflichtversicherung für Radfahrer?”.

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