Kunden und Berater womöglich vor Zäsur

22.7.2013 – Das deutsche Wort „Zeitgeist“ aus 1769 und damit weit vor der Französischen Revolution, kreiert vom Philosophen Johann Gottfried Herder, beschreibt die kollektive Wahrnehmung und Eigenart eines Zeitalters. Eine bildhaft gesprochene „energetische Kommunikation“, die ohne „Datenklau“ erfolgt, aber vom Unterbewusstsein beeinflusst, uns diesen ewig temporären Zustand ans Tageslicht bringt. Als Lehnwort wurde der Zeitgeist in viele andere Sprachen übernommen.

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So erging es mir mit dem herrlich formulierten Beitrag von Emanuel Lampert über die Parallelen zum Thema „Gratiswasser“. Der Inhalt dieses Beitrags war bereits „zuvor bei mir angekommen“, als ich es las.

Ja, Notwendigkeiten müssen offen gesagt sein. Wie lange kann sich ein Berufsstand Gratisleistungen noch leisten? Was treibt Kunden an, ein die eigenen Interessen selbstschädigendes Verhalten bis zur Leistungsvernichtung zu praktizieren?

Dabei ist die Versicherungsbranche nicht allein. Apotheken, Weiß- und Braunware, Tourismus usw. Dem so genannten „Freien Markt“ mangelt es offensichtlich an Selbstregulierungskraft, wie wir das in der Finanzwirtschaft hautnah erleben. Die Werbung „Geiz ist geil“ transportiert nur einen bereits vorhandenen Zustand, verursacht durch die Gier als schwarzes Schaf der Ethik.

Das umfassende Rechts-, Technik- und Wirtschaftswissen in der Versicherungsberatung durch unabhängige, von Kunden beauftragte und allein in deren Interesse tätige Spezialisten ist angemessen zu entgelten. Die Bewusstseinsmachung bei Kunden und Beratern ist vielleicht eine Zäsur wie beim Ende vom Gratiswasser.

Ein Weg zur professionellen Durchsetzung wären Berufsstandsregeln, die unter anderem die verbindliche Empfehlung zur Einhaltung von Entgeltregeln enthält. In der Versicherungsberatung kann das auch eine Kombination von Courtage und Honorar sein, in freier Vereinbarung mit dem Kunden, wie es das Maklergesetz vorsieht. Die detaillierten Leistungsinhalte sind den Kunden öffentlich transparent zu machen.

Der Wettbewerb bewegt sich dann auf einem festen Leistungs-Preis-Fundament für Kunden und Dienstleister zum Wohl des Einzelnen und in der Gesamtheit dem Wirtschaftsstandort.

Walter Michael Fink

walter.fink@RMF.at

zum Artikel: „Das Leitungswasser und das Makler-Entgelt”.

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