Kunden darauf hinweisen

2.12.2019 – Dieser Fall zeigt sehr deutlich, dass der Hinweis „Verzicht auf Einwand Grobe Fahrlässigkeit” oder „Grobe Fahrlässigkeit 100%” in den Offerten Kunden in einer Sicherheit wiegt, die gar nicht besteht.

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Im Endeffekt muss man den Kunden darauf deutlich darauf hinweisen, dass die Grobfahrlässigkeits-Deckung gut ist, wenn man sie hat, dass es aber trotzdem eine Vielzahl an Fällen gibt, in denen sie nicht greift.

Gerald Layr

gerald.layr@maklerteam.at

zum Artikel: „Grobe Fahrlässigkeit gedeckt – auch bei Obliegenheitsverletzung?”.

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