„Kündigungsstrafsteuer“ muss ein Ende haben

3.9.2010 – Höchste Zeit für Klarheit! Die Abstrafung der Kunden durch Dauerrabattforderungen bei vorzeitiger Vertragsauflösung muss ein Ende haben!

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Dieses Instrument wurde nur geschaffen, um einen Kunden vor einer frühzeitigen Vertragsauflösung abzuschrecken. Der Wegfall dieser „Kündigungsstrafsteuer“ würde wieder Chancengleichheit herstellen, die Bemühungen der Unternehmen zur Herstellung einer Kundenzufriedenheit im hohen Maße positiv beeinflussen. Der Wegfall des Dauerrabattes würde die wahre Stärke eines Unternehmens bzw. des Vertriebes wiedergeben.

Reinhard Winkler

makler.winkler@a1.net

zum Leserbrief: „Reaktionen von Trotz geprägt”.

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