25.3.2015 – Wenn Frau Gabriele Zgubic-Engleder Kritik daran übt, dass sich Versicherungsmakler mitunter selbst als Konsumentenschützer bezeichneten, zeigt das einmal mehr, dass manche, scheinbar ausgewiesene (oder vermeintliche?) Konsumentenschützer den Berufsstand des Versicherungsmaklers nicht oder missverstehen und nicht vom versicherergebundenen Produktvertrieb unterscheiden.
Hier kann einerseits der Vergleich mit anderen beratenden Berufen, wie Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatern helfen, die ebenso die Interessenwahrung ihrer Klienten als Aufgabe haben wie wir (Berater in Versicherungsangelegenheiten und Versicherungsmakler). Wenn das nicht hilft, auch ein Blick in das Maklergesetz. Es gibt also noch viel zu tun ...
Tibor Nehr
zum Artikel: „Der Kunde „2015 plus“: Ropo, hybrider, vernetzt”.
Richard Stumpf - Eine berechtigte Aussage. mehr ...
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