22.2.2018 – Ein Fall für die Maklerhaftung? Vergleiche sind immer interessant, Medien wie Konsumenten „gieren” geradezu danach.
Die wirklich interessanten Kriterien für einen aussagekräftigen Unfallvergleich fehlen allerdings allesamt. Wie lautet der Unfallbegriff, wie steht es mit den Ausschlüssen (z.B. Bewusstseinsstörungen, Promillegrenzen etc.), was ist mit dem MWA....?
Haben die Verfasser noch nie die einschlägigen Deckungsprozesse verfolgt? Da sieht man ja, worüber gestritten wird. Wenn ich als Makler nur die Tarife vergleiche (die zahlreichen Sondervereinbarungen von Maklergruppierungen etc...kommen logischerweise im Vergleich auch nicht vor) und danach entscheide, dann gute Nacht.
Denn eines sollte jedem klar sein. Die höchste Progression, die beste Gliedertaxe etc. nützen nichts, wenn durch den Unfallbegriff oder durch die „vereinbarten” (=akzeptierten) Ausschlüsse dem Grunde nach keine Deckung besteht!
Mag sein, dass diejenigen, die in dem Vergleich am besten abschneiden, auch im Lichte eines „richtigen” Vergleiches gut lägen – aber die im Artikel genannten Kriterien sind für eine belastbare Aussage eindeutig zu wenig.
Rudolf Mittendorfer
zum Artikel: „VKI-Test Unfallversicherung: Marktführer schneiden schlecht ab”.
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