Kreditmakler stärkt Wettbewerb

10.6.2010 – Der Begriff „Vermittler“ ist in der aktuellen Verwendung kein klares Berufsbild. Wer meint, es läge eine Aufspaltung von seit je her entgegen gesetzten Rechtsformen wie Agent und Makler vor, die unselig sei und den Begriff Vermittler als transparent sieht, schadet dem Kunden und sich selbst. Der Kunde will nicht lange nachforschen, mit wem er es zu tun hat. Spätestens seit der so genannten Vermittler-Richtlinie ist es gesetzliche Pflicht, dem Kunden weitgehend im Vorfeld in allen Medien offen zu legen, in welcher Rechtsform der Berater tätig ist. Das ist leichter, wenn all das bereits in der Berufsbezeichnung klar steht: Kreditmakler, Kreditagent. Bestens! Der „Beratermarkt Neu“ enthielt diese Forderung bereits im Herbst 2008.

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Nächster Schritt: die nachweisliche Weiterbildung. Jetzt noch ein EU-Maklergesetz (Immobilien-, Kredit-, Versicherung-, und hoffentlich bald auch Fonds- und Wertpapiermakler) und alles passt. Die Berechtigungskrücke über den Vermögensberater ist eine geeignete Übergangsphase. Ich bin sicher, dass sich der Kreditmakler als eigenes hochqualifiziertes Berufsbild mit eigener Gewerbeberechtigung etablieren wird. Eine sehr vorteilhafte Stärkung des Wettbewerbs bei Finanzierungen im gesamten EU-Raum.

Mag. Walter Michael Fink

office@RMF.at

zum Leserbrief: „Unselige Aufspaltung”.

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