27.4.2010 – Man kann nur sagen, eine kühne Forderung der guten Frau Wirtin, sich mit Rückenschmerzen eine geplante und betriebsübliche Stillstandszeit bezahlen zu lassen. Solche unverschämten Forderungen an die an und für sich immer wichtigere BU-Versicherung schaden nur dem Ganzen und man fragt sich,mit welcher Begründung der kostspielige Instanzenzug seitens der KLägerin gewählt wurde.
Ing. Gerald H. Winterhalder
zum Artikel: „Die Tücken der BUFT”.
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