21.8.2008 –
Letztgültig sind die Auswirkungen auf unsere Berufsgruppe nicht abzuschätzen. Erfreulich ist jedenfalls, dass das Thema „Kostenausgleich durch Honorar“ wieder einmal groß Resonanz unter den Kollegen gefunden hat. Weniger erfreulich ist das bisherige Erst-Instanz-Urteil in dieser Form.
Aber letztlich ist über ABGB § 879 schon manchmal versucht worden, den Akt vorschnell vom Richtertisch zu bringen. Seitens des ÖVT interessiert mich dieser Fall natürlich sehr. Insbesondere der Sachverhalt zum Leistungsverzeichnis und die tatsächliche Honorar-Abrechnung (als nachvollziehbarer Beleg). Wir werden uns im ÖVT im Laufe des Herbst mit diesem Thema befassen und ein Seminar/Workshop zum „Leistungsverzeichnis und Honoraranspruch“ durchführen.
KR akad.Vkfm.Kurt Dolezal
zum Artikel: „Maklerhonorar: Zweite Runde vor Gericht”.
Mag. Norbert Wallner - Entweder Honorar oder Provision. mehr ...
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