Korrekt und angemessen

10.9.2010 – Wenn man die gegenseitigen Vorteile von Zehnjahresverträgen betrachtet, war die Problemlösung über einen Laufzeitrabatt vorhersehbar, weil korrekt und angemessen. Dass VU ein natürliches Interesse an langfristigen Verträgen haben, steht per se außer Frage. Dass dafür Langzeitrabatte vergeben werden, auch.

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Dass die VU aber auf die Rückforderung der Rabatte bei vorzeitiger VN-Kündigung dann vollständig verzichten soll, also bei Vertragsbruch, ist nicht korrekt. Eine abnehmende DR-Rückforderung ist ja jetzt schon beim Fünfjahressprung gegeben. Man sollte diese auf das Dezennium erweitern, und zwar linear. Bei Konvertierungsverlängerungen könnte eine schadensatzabhängige Bonifikation eingeführt werden.

Prok. Gerhard Plischek

gjplischek@tresky.net

zum Artikel: „Laufzeitrabatt statt Dauerrabatt”.

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