17.1.2011 – Tatsächlich sieht die EU-Richtlinie PRIPS in absehbarer Zeit sehr hohe Maßstäbe für die Beratung von fondsgebundenen Lebensversicherungen vor. Versicherungsmakler werden dabei aufgrund ihrer Haftungssituation ganz besonders in Anspruch genommen. Als konzessionierter Wertpapierdienstleistungsunternehmer biete ich heute schon interessierten Maklern und Agenten eine Kooperation im Wertpapierbereich an.
Peter Arlits
zum Artikel: „Wer darf Lebensversicherungen vertreiben?”.
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