Konzession für Abwimmler

4.5.2010 – Für skurril halte ich es, Konzessionen (=staatliche Genehmigungen zum Betrieb) an Versicherungen aufrechtzuerhalten, deren erste Reaktion es ist, Geschädigte abzuwimmeln und darauf zu vertrauen, dass diese nicht die finanzielle Potenz haben, den Rechtsweg zu beschreiten. Ich halte es für die Pflicht der FMA, auch über diese Verhaltensregeln zu wachen und bei häufigem Missbrauch entsprechend einzuschreiten.

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Wahrscheinlich kann erst nach Vorliegen eines Urteils oder mehrerer Beschwerden richtigerweise geprüft werden, inwieweit Schikane vorliegt oder sogar systematische Vorgangsweise. Es müsste auch den anderen Versicherungen bzw. dem Versicherungsverband daran gelegen sein, derartig schwarze Schafe aus dem Markt zu nehmen.

Manfred Kain

manfred.kain@tmo.at

zum Leserbrief: „Sorgfaltspflicht”.

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