Kontraproduktiv

25.6.2010 –

Diese Entscheidung ist nur teilweise verständlich. Es wurde ein rechtgültiger Vertrag zwischen Kunden und Versicherer abgeschlossen, der eine Art „Mengenrabatt“ für den Kauf mehrere Versicherungsjahre en bloc vorsieht. Das erscheint nicht sittenwidrig, man könnte ja auch kürzere Verträge haben, die eben teurer sind.

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Die Art wie diese Klausel allerdings von den meisten Versicherern gehandhabt wird, erscheint wohl eher grober Unfug zu sein: Je länger man dort bleibt um so mehr ist nachzuzahlen, am meisten nach neun Jahren – also völlig kontraproduktiv.

Ing. Gerald H. Winterhalder

office@alcor.at

zum Artikel: „Dauerrabattklauseln gesetzwidrig”.

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