6.11.2008 – Es kann nur im Interesse der Versicherungsgesellschaften sein, dass die Vertragserbringung, der ja in aller Regel beträchtlicher Arbeitsaufwand für Bedarfsermittlung, Anbotsvergleich, Vertragsberechnung, Polizzenkontrolle etc. vorausgeht, entsprechend honoriert wird. Ist dies nicht der Fall wird man sich, da ja ein Vermittler keine karitative Organisation ist, anderen Zweigen zur Erzielung des notwendigen Einkommens zuwenden. Vom Kunden hier Zahlungen zu verlangen wäre natürlich völlig abstrus, weil hier einfach das Verständnis fehlt und es zu haarsträubenden Diskussionen -und Rechtsstreitigkeiten führen würde.
Man muss, wenn man so was andenkt, auch überlegen, dass der Tankstellenkunde dem Pächter extra die Verkaufsprovision bezahlen müsste, detto beim Autohändler. Wenn tatsächlich ein Provisionsverbot an die Vermittler geplant wäre, müsste natürlich die gesamte Kalkulation jedes einzelnen Vertrages genau auf den Tisch, das ist jedoch gegen jegliche im Geschäftsleben übliche Usance und würde kontraproduktiv zu den immer wieder geforderten weiteren Säulen in der Altersvorsorge wirken und möglicherweise zu einer Verlagerung zu ausländischen Anbietern führen. Will man das wirklich?
Ing. Gerald H. Winterhalder
zum Artikel: „Werden Maklerprovisionen verboten?”.
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