Konsumentenschutz taugt hier nicht als Argument

8.9.2017 – Die Diskussion um die „Verteilung“ der Vertriebsprovisionen und Offenlegung eben dieser, in der Sparte Lebensversicherung, kann ich ja verstehen und nachvollziehen. Die gesetzliche Pflicht muss dann aber für alle Vertriebswege gelten.

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Interessant wird es für mich auch, wie die unterschiedlichen Provisionshöhen der einzelnen Vertriebswege dargestellt werden müssen. Als Versicherungsmakler habe ich ja eine Vielzahl von Pflichten und Kosten, die ein angestellter Versicherungsberater nicht hat. Dafür hat der Versicherer beim Angestellten höhere Kosten und zahlt im Gegenzug natürlich weniger Provision. Wie schaut dies dann in der praktischen Umsetzung der Offenlegung aus?

Aber wesentlich interessanter ist für mich der AK-Vorschlag zur unaufgeforderten Provisionsoffenlegung in den Nichtlebenssparten. Dann sieht der Kunde zum einen, dass ich für € 100,00 Kfz-Haftpflichtprämie im Jahr, satte € 0,56 monatlich bekomme.

Zum anderen muss er mir dann aber auch seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse unaufgefordert offenlegen, denn sonst kann ich die von der AK geforderte Beratungsqualität (kann sich der Kunde dann die Vollkaskoprämie für sein neues Fahrzeug leisten oder kann er es sich nicht leisten, sie sich nicht zu leisten) nicht erbringen.

Je länger ich mich mit diesen „Umständen“ befasse, desto mehr kommt mir das „Speiben“. Als ob wir in unserer Gesellschaft keinen wichtigeren Herausforderungen hätten, um die Zukunft sinnvoll und nachhaltig zu gestalten. Laut meinen Informationen sind die unbesicherten Spekulationen von Kapitalanlagegesellschaften usw. aktuell wesentlich höher als im Jahr 2007 beim Beginn des großen Crashs.

Das Anwerben von rasch ausgebildeten, künftigen Finanz- und Versicherungsgurus durch Vertriebsstrukturen ist seit ein paar Jahren wieder im Steigen.

Die Erwartungshaltung vieler „Kunden“ nimmt stetig zu und im Gegenzug die Eigenverantwortung ab. Eigenverantwortung und ein kompetenter, seriöser Versicherungs- bzw. Finanzberater (mit einem Versicherungsmakler ist dies natürlich am einfachsten zu exekutieren) sind der beste Konsumentenschutz.

Inkompetente (mit dem Weiterbildungszertifikat sind wir Versicherungsmakler hier am richtigen Weg) und unseriöse Berater vom Markt fernzuhalten bzw. zu entfernen, unterliegt dem Controlling der zuständigen Behörden.

Daher zählt für mich in dieser Diskussion das Argument Konsumentenschutz nicht als Rechtfertigung für diese AK- und auch BM-für-Konsumentenschutz-Forderung. Nur was sind dann die Motive?

Raimund Hirzer

raimund@hirzer.at

zum Artikel: „Neues Vertriebsrecht: AK meldet Zweifel an”.

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