Konsumentenschutz hat Recht

29.7.2013 – Leider muss ich ausnahmsweise dem Konsumentenschutz Recht geben. Die derzeitige Form der klassischen LV hat tatsächlich ausgedient und ich verkaufe diese nur mehr auf besonderen Wunsch des Kunden.

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Die Ursachen sind klar: Die genannte Garantieverzinsung wird nur auf das veranlagte Kapital berechnet, dass heißt nach Abzug von Steuer, Kosten und Unterjährigkeitszuschlägen! Damit wird nicht einmal bei langen Laufgzeiten das einbezahlte Kundengeld garantiert und Abläufe der letzten Jahre bestätigen das auch.

Es besteht dringend Handlungsbedarf und wer auf 20 bis 35 Jahre nicht einmal die einbezahlte Prämie (dazu abzüglich Infllation!) garantieren will und kann, verdient sich auch keine Verträge.

Hier ist die fondgebundene Lebensversicherung mit tw. Bruttoprämiengarantien (wenn gewünscht) weiter und man kann zudem auch die Anlagestrategie beeinflussen und überwachen.

Helmut Posch

helmut.posch@plusquadrat.at

zum Artikel: „VVO reagiert scharf auf Konsumentenschützer”.

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