Know-how muss entlohnt werden – und schon gar nicht in Raten

21.2.2012 – Das Ergebnis der AssCompact-Studie zum Entgelt für die Versicherungsberatung bestätigt die Bestimmung im § 30 Abs. 1 Maklergesetz. „Wenn nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart …“. Die freie Vereinbarung mit dem Kunden ist die geeignetste Form für Kunde und Berater, die Beratungsleistung durch Courtage, Honorar oder einen Mix daraus zu bezahlen. Das sollte auf EU-Ebene im Rahmen der IMD2 auch ein für alle Mal durchgesetzt werden. Ohne wiederholtes Wiederkäuen.

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Ein interessantes Nebenergebnis zeigt sich in der Studie allerdings. Versicherungsmakler haben offensichtlich ein Problem mit dem Anspruch auf angemessene Bezahlung unmittelbar nach ihrer Leistungserbringung. In keinem anderen Beruf käme man auf die Idee, die Leistung scheibchenweise über Jahre hinweg bezahlen zu lassen. In einer deutschen TV-Diskussion „bei Meischberger“ sagte die Konsumentenrepräsentantin, die Abschlusskosten seien zu hoch, „wir brauchen mehr unabhängige Beratung“.

Beides auf den Punkt gebracht, heißt das: Je nach Sparte sind die Entgelte seit jeher zu hoch oder zu gering für die Aufwendungen des Beraters an Zeit, Wissen, Betriebsmittel und Haftung.

Vor allem ist für den Kunden wie auch für viele Versicherungsmakler der Begriff „Vermittler“ völlig irreführend. Die Pflichten des § 28 MG haben wohl nichts mit „Vermittlung“ zu tun. Wer nur vermittelt, ist bloß ein Tippgeber. Denn Risikoanalyse, Deckungskonzept und Vertragsgestaltung benötigen, wer es ernst nimmt, ein hohes interdisziplinäres multiples Fachwissen, teure technische Hilfsmittel und viel Erfahrung.

Das gibt es nicht gratis und schon gar nicht mit Ratenzahlung über Jahrzehnte. Das unmittelbare Entgelt muss der Leistung entsprechen. Versicherungstreuhänder haben die Chancen des Maklergesetzes und der gutachterlichen Stellungnahme als Sachverständiger gemäß § 1299 ABGB erkannt und erfolgreich umgesetzt.

Walter Michael Fink

office@RMF.at

zum Artikel: „Wie viel Zuspruch das Honorarmodell bei Maklern findet”.

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