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Knebelung oder Selbstfesselung?

19.6.2009 – Bei allem Ärger über zu Unrecht verrechnete Dauerrabatte, falsche Berechnungen, Kündigungsabweisungen etc. (tägliches Brot des Versicherungsmaklers als Klientenvertreter) verstehe ich das Urteil nicht als Ver-Urteilung des Dauerrabatts, sondern als Entscheidung gegen eine überzogene Berechnung, welche einer Kündigungsverweigerung gleichkommt.

Ich verstehe jedoch die grundsätzliche Ablehnung längerer Verträge mit Dauerrabatt nicht. Wenn ich beispielsweise davon ausgehe, daß die Prämien eher steigen werden, und noch dazu für längere Laufzeit einen Nachlass erhalte (im Konsumentengeschäft gelten ohnehin die drei Jahre): Was spricht da dagegen? Mir ist nicht bekannt, daß eine einzige Versicherung in Österreich keine Jahresverträge anbietet. Die sind halt ohne Dauerrabatt, und somit haben Berater wie Kunde einfach eine Entscheidung zu fällen. Auch Jahresverträge haben ihre Tücken!

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@verag.at

zum Leserbrief: „Knebelung”.

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