Kleindelikte sind nicht harmlos

11.5.2018 – Kleinvieh macht auch Mist, und so sind auch die „Kleindelikte” im Versicherungsbereich alles andere als harmlos. Versicherungsbetrug geht auch nicht so sehr zu Lasten des Versicherers und seiner Aktionäre, vielmehr muss die Gemeinschaft der Prämienzahler, in aller Regel die Versicherten also selbst, für den Schaden aufkommen.

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Methoden, die Betrüger zu überführen, ohne einzelne Personen dabei auszuspionieren, sind daher sehr zu begrüßen!

Allerdings ist das nicht die einzige Form des Versicherungsbetruges. So bezeichne ich es auch, wenn etwa ein Schadenreferent weiß (!), daß ein Hausverwalter mit notwendigen Reparaturen regelmäßig zuwartet, bis ein „gedeckter” Schadenfall entstanden ist, und dann ohne weiteres die Versicherungsleistung  zur Auszahlung bringt.

Das belastet nämlich ungerechtfertigterweise ebenso die Gemeinschaft der Prämienzahler. Wie sagt das eine chinesische Weisheit so treffend: Bevor du ausziehst, die Welt zu verbessern, gehe dreimal durch dein eigenes Haus.

Christoph Ledel

cml@gmx.com

zum Artikel: „Wie künstliche Intelligenz Versicherungsbetrug erkennt”.

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