Klare Kompetenzen und Verantwortlichkeiten beibehalten

12.11.2020 – Beratungsleistungen von unabhängigen Wissenswerkern gratis zu beanspruchen ist ein Beweis für die Unkenntnis von Kompetenz und Haftung. Vielleicht auch die „Freiheit, es probieren zu dürfen.“

Vielmehr sollten Versicherer ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen: 

„In verständlicher Form die objektiven Informationen über jedes dem Versicherungsnehmer angebotene Versicherungsprodukt und die relevanten Informationen über jeden dem Versicherungsnehmer angebotenen Versicherungsvertrag erteilen, die er benötigt, um eine wohlinformierte Entscheidung treffen zu können. Dabei sind die Komplexität des Versicherungsprodukts und die für den Zielmarkt gemäß § 129 Abs. 2 festgelegte Kundenkategorie zu berücksichtigen.” ( § 133 VAG ).

Kein Anbieter, egal welcher Branche, kann „objektiv und relevant über die eigenen Produkte wohl informieren.“ Auch Versicherer nicht. Wer dafür bei der Abstimmung die Hand gehoben hat, dürfte von objektiv und relevant keine Ahnung gehabt haben.

Nur der umfassende Vergleich samt Risikoanalyse, den Gesetzespflichten und meisterlicher Erfahrung ermöglicht Klienten wohlinformiert zu entscheiden. Deshalb dient das sogenannte „Beratungsprotokoll” der Wissenswerker als Nachweis über die Besprechungsinhalte von Klient und Berater.

Sogenannt, weil es den gesamten Schriftverkehr zu einem Risikofall umfasst. Der Antrag an den Versicherer enthält alle Informationen für die Risikoannahme. Formfrei, unter Umständen bei Bedarf mit Gutachten und Fotos ergänzt. Damit sind die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten klar strukturiert.

So geht gute partnerschaftliche Kooperation.

Walter Michael Fink 

office@RMF.at

zum Artikel: „Wenn der Versicherer das Beratungsprotokoll sehen will”.

Ihr Wissen und Ihre Meinung sind gefragt

Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.

Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu! Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.at.

Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.at.

weitere Leserbriefe
12.11.2020 – Rudolf Mittendorfer zum Artikel „Wenn der Versicherer das Beratungsprotokoll sehen will” mehr ...
WERBUNG