Klare gesetzliche Vorgaben

30.10.2013 – Die Argumentationslinie vom Kollegen Marfred Taudes ist schlüssig und in sich konsistent. Warum hat der Gesetzgeber klare Vorgaben im Hinblick auf die Unterscheidung Versicherungmakler und Versicherungsagent in Gesetzestext gegossen, wenn dann über so manchen „Trick“, wie es eine Kundenvollmacht darstellt, der Anschein erweckt wird, gleich einem Versicherungsmakler und/oder Berater in Versicherungsangelegenheiten agieren zu können.

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Heribert Laaber

office@aaa-laaber.at

zum Artikel: „Was dürfen Agenten für den Kunden tun?”.

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