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Klare Abgrenzung nötig

28.6.2024 – Immer dort, wo die Selbstregulierung nicht vorhanden oder unklar ist, greift der Gesetzgeber ein. Die ÖVT-Verfassung (Berufsordnung) grenzt daher seit mehr als 20 Jahren sehr streng die Dienstleistungsprofile und -aufträge ab. Anders ist eine Sachverständigentätigkeit gar nicht möglich.

Anna-Maria Taudes

anna-maria.taudes@oevt.co.at

zum Artikel: „IDD neu: Honorare, Provisionen und Makler-Definitionen”.

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