17.2.2020 – Ja, leider passieren solche Fälle immer wieder. Damit Honoraransprüche nicht schon in der „Einlaufstelle“ (© H. Unger) verloren gehen, empfehlen wir unseren Mitgliedern eine klare, rechtssichere Vorgangsweise.
Manfred Taudes
zum Artikel: „Maklerleistungen im Schadensfall: Wer zahlt dafür?”.
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