10.7.2018 – Unbeschadet einer Versicherungspflicht ist im Rahmen einer Haftpflichtversicherung nach wie vor die Haftung zu prüfen. Der Bestand einer Haftpflichtversicherung bedeutet keinesfalls eine (haftungs- bzw. verschuldensunabhängige) Zahlungsverpflichtung.
Die Aussage der Volksanwältin ist - so richtig zitiert - absolut irreführend. Die Deckung besteht in der Bezahlung berechtigter, aber auch Abwehr unberechtigter Forderungen.
Michael Dreu Dr.
zum Artikel: „Streit um Haftung nach Hundebiss”.
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